Besucherordnung Flugplatzmuseum Neuhardenberg
Das Flugplatzmuseum Neuhardenberg heißt alle seine Besucherinnen und Besucher herzlich willkommen und wünscht ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Das Flugplatzmuseum Neuhardenberg präsentiert in seinen Ausstellungsräumen die Militärgeschichte Neuhardenbergs. Sie ermöglichen seinen Besuchern im Vertrauen auf ein verständnisvolles, angemessenes Verhalten die unmittelbare Begegnung mit wertvollen Objekten der Sammlungen.
Beim Besuch der Museen müssen daher folgende Vorschriften eingehalten werden:
Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen. Aus begründeten Anlässen (z.B. Schulferien, Feiertage, Events u.ä.) können Sonderregelungen getroffen werden.
Vor Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten sind größere Taschen und Rucksäcke, Stöcke, Schirme u. dgl. an der Garderobe abzugeben. Im Zweifelsfall entscheidet darüber das Aufsichtspersonal. Für Wertgegenstände, die sich in der abgegebenen Garderobe befinden, wird eine Haftung seitens des Museums ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt unentgeltlich.
Schutz der Museumsobjekte ist es nicht gestattet,
Das Fotografieren bzw. Filmen ist ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist das Benutzen von Stativen, Scheinwerfern und Kabeln nicht gestattet. Aufnahmen für kommerzielle Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung der Museumsleitung. Die Genehmigung kann mit Auflagen und mit der Festlegung zur Zahlung eines Entgelts verbunden sein.
Führungen durch die Ausstellungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die durch das Museum dafür autorisiert sind. Ausnahme ist die Betreuung von Schulklassen durch deren Lehrpersonal. Für eine fachkundige Führung von Gruppen und Personen ist eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich.
Jeder Besucher sollte sich in den Ausstellungsräumlichkeiten so verhalten, dass andere Besucher nicht gestört werden. Lehrkräfte, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Kindern unter zehn Jahren kann der Besuch des Museums nur in Begleitung Erwachsener gestattet werden. Der Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Eintrittskarten der Besucher zu überprüfen und Anweisungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Besuchern zu erteilen. Die Museumsleitung kann bei Besuchern, die wiederholt die Regelungen der Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals missachten, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie vom weiteren Besuch des Museums für Naturkunde ausschließen.
Das Museum haftet nicht für Schäden, die den Besuchern in den Ausstellungsräumen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Museums vorliegt.
Hinweise, Wünsche und Stellungnahmen zu den im Museum gezeigten Ausstellungen und den Besucherservice-Einrichtungen können in das am Informationsstand ausliegende Gästebuch eingetragen oder dem Aufsichtspersonal mitgeteilt werden. Beschwerden werden der Interessengemeinschaft Militärgeschichte Neuhardenberg e. V. (IGMN) unmittelbar zugeleitet. Fundsachen nehmen das Kassen- oder Aufsichtspersonal entgegen. Nachfragen zu Fundsachen sind an die Museumsverwaltung zu richten.
Jeder Besucher der Ausstellungen des Museums erkennt mit dem Erwerb der Eintrittskarte die vorliegende Besucherordnung an. Bei Nichtbeachtung dieser Ordnung behält sich das Flugplatzmuseum Neuhardenberg vor, Maßnahmen zu treffen, die zur Herstellung der Ordnung führen bzw. der Schadensbegrenzung dienen.
Die Besucherordnung wird von der Interessengemeinschaft Militärgeschichte Neuhardenberg e. V. (IGMN) zum 01.09.2019 in Kraft. gesetzt.